Wir bilden Sie gerne in folgenden Fahrerlaubnisklassen aus:

fahrerlaubnisklasse-b

Klasse B:

  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • max. 8 Fahrgastplätze plus Fahrersitz
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

fahrerlaubnisklasse-beKlasse BE:

  • Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

fahrerlaubnisklasse-beKlasse B 96

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beinhaltet alle Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, solange die Kombination eine zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren)

amKlasse AM:

  • Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Hubraum max. 50ccm bei Benzinmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren und Dieselmotoren
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (ohne die Masse der Batterie bei Elekrofahrzeugen)
  • Mindestalter: 15 Jahre 

fahrerlaubnisklasse-a1Klasse A1:

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Leistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
  • Mindestalter: 16 Jahre

fahrerlaubnisklasse-a2Klasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 18 Jahre

fahrerlaubnisklasse-aKlasse A

  • Krafräder (auch mit Beiwagen) mit unbegrenzter Leistung
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzter Leistung
  • Midestalter: 24 Jahre
  • Mindestalter bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen: 21 Jahre
  • Mindestalter bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre

fahrerlaubnisklasse-amMofa

  • Fahrrad mit Hilfsmotor oder Roller
  • Hubraum max. 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Mindestalter: 15 Jahre